Hat man die genau die Immobilie gefunden, die einem vorschwebt und unterschreibt den Mietvertrag praktisch blind, dann kann es durchaus passieren, dass man sich hinter her ärgert, weil man wichtige Punkte übersehen, bzw. nicht gesehen hat. Es gilt in Deutschland das Verträge im Rahmen der gesetzlichen Regelungen frei verhandelbar sind. Doch wer sich nicht auskennt, der zieht dann oftmals den Kürzeren.
Es ist Vorsicht geboten
Bevor man einen Mietvertrag unterschreibt, sollte man Vorsicht walten lassen. Eine gute Alternative ist es, sich das „Mietrecht“ vom Deutschen Mieterbund zu besorgen, dass auch online verfügbar ist. In diesem sind die üblichen Formulierungen und auch viele wichtige Tipps enthalten.
Des Weiteren ist es auch hilfreich, wenn man sich bei Bekannten und Familie informiert und dort nachfragt, wenn man sich nicht sicher ist bei einigen Formulierungen des Mietvertrages. Erst dann wenn man sich zu 100 % sicher ist, sollte man den Vertrag in zwei Ausfertigungen unterschreiben. Doch es gilt, man sollte sich dabei niemals vom Vermieter unter Zeitdruck setzen lassen, denn das ist doch ein recht alter Trick.
Diese Grundregeln sollten beachtet werden
- Auf die Klauseln achten, bei denen es um Geld geht, wie beispielsweise Schönheitsreparaturen, Nebenkosten und Kautionen.
- Die Kaution darf höchstens 3 Monatsmieten betragen, die auch in Raten zahlbar ist. In der Regel wird allerdings nur eine Kaution von 2 Monatsmieten verlangt.
- Kündigungsschutz, d. h. dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse benötigt wie beispielsweise die Eigennutzung. Kündigungsfrist: 3 Monate – kann länger sein, bei längeren Mietverhältnissen, dann 6 oder sogar 9 Monate.
- Die Provisionshöhe, sofern die Wohnung über einen Makler angemietet wird. Diese darf höchstens 2 Monatsmieten betragen zzgl. MwSt. Diese fällt auch nur dann an, wenn der Makler erfolgreich war und wenn ein sogenannter Maklervertrag geschlossen wurde.
- Achtung bei möblierten Zimmern. Denn hier ist kein Kündigungsschutz gegeben und die Kündigungsfrist ist auch nur sehr kurz.
Tipp:
Im Schreibwarenladen werden die Formulare für Mietverträge angeboten. Diese sind eine gute Grundlage. Besonders achten sollte man auf die individuellen Sonderregelungen und Zusätze, die in dem Mietvertrag enthalten sind. Sollten dennoch Zweifel bestehen kann der örtliche Mietverein beispielsweise helfen oder aber ein Rechtsanwalt für Mietrecht.